Seit 10. Februar können Unternehmen die Überbrückungshilfe III zur Förderung betrieblicher Fixkosten beantragen.
- Abschlagszahlungen bis maximal 50 Prozent der Fördersumme möglich.
- Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021.
- Antragsberechtigt sind Betriebe aller Branchen mit einem Umsatz von bis zu 750 Millionen Euro sowie Soloselbstständige und Freiberufler.
- Bedingung für die Hilfe: Umsatzeinbruch im Förderzeitraum von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
- Als erstattungsfähige Kosten werden neu anerkannt: Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter, bauliche Modernisierungs- Renovierungs- und Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten, Investitionen in Digitalisierung, Marketing und Werbung
- Sonderregelungen für bestimmte Branchen wie dem Einzelhandel: vollständige Berücksichtigung von Wertverlusten aufgrund unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Kosten (Erstattung bis zu 90 Prozent).