Aktuelles zur Corona-Über­brückungs­hil­fe

Montag, 12. April 2021

Seit 10. Februar können Unternehmen die Überbrückungshilfe III zur Förderung betrieblicher Fixkosten beantragen.

  • Abschlagszahlungen bis maximal 50 Prozent der Fördersumme möglich.
  • Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021.
  • Antragsberechtigt sind Betriebe aller Branchen mit einem Umsatz von bis zu 750 Millionen Euro sowie Soloselbstständige und Freiberufler.
  • Bedingung für die Hilfe: Umsatzeinbruch im Förderzeitraum von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
  • Als erstattungsfähige Kosten werden neu anerkannt: Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter, bauliche Modernisierungs- Renovierungs- und Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten, Investitionen in Digitalisierung, Marketing und Werbung
  • Sonderregelungen für bestimmte Branchen wie dem Einzelhandel: vollständige Berücksichtigung von Wertverlusten aufgrund unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Kosten (Erstattung bis zu 90 Prozent).

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