Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.
Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung für Beschäftigte verlängert bis 30. Juni 2021
Montag, 12. April 2021
