Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung für Beschäftigte verlängert bis 30. Juni 2021

Montag, 12. April 2021

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.