Das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Unternehmen, die in der aktuellen Situation wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, bei der Ausbildung.
Die neugefasste Zweite Förderrichtlinie des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" umfasst folgende Neuerungen:
- Die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird attraktiver. Die Mindestlaufzeit wird von sechs Monaten auf vier Wochen verkürzt, die Höhe der Förderung nach der Laufzeit bemessen (450 Euro pro Woche). Insgesamt können bis zu 8100 Euro gezahlt werden. Nun kann auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten. Die Begrenzung der Unternehmensgröße für die Antragsberechtigung von Stammausbildungsbetrieben wird auf bis zu 499 Mitarbeitende angehoben. Für Interimsausbildungsbetriebe entfällt die Begrenzung der Unternehmensgröße ersatzlos.
- Für pandemiebetroffene Unternehmen können die Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge für Auszubildende im Jahr 2021 hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500 Euro pro Auszubildender oder Auszubildenden. Voraussetzung ist, dass den Auszubildenden die Teilnahme am Prüfungsvorbereitungskurs ohne Eigenbeteiligung an den Kosten durch den Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellt werden und die Auszubildenden regelmäßig an dem Kurs teilnehmen.