Bayern gewährt eine zusätzliche bayerische Sonderhilfe.
Anträge können ab heute durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten) elektronisch über das länderübergreifende Antragsportal der Härtefallhilfegestellt werden und werden von der IHK für München und Oberbayern abgewickelt. Die Kosten des prüfenden Dritten, die im Rahmen der Beantragung der Sonderhilfe Weihnachtsmärkte anfallen, werden mit einer Pauschale in Höhe von 500 Euro erstattet: