Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 24. November 2021 mitgeteilt, dass die aktuell bis Ende des Jahres geltende Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt wird und dazu erste Informationen zur Verfügung gestellt.
Erweiterte Möglichkeiten für Aussteller auf Weihnachtsmärkten
Für Weihnachtsmärkte, die aktuell besonders betroffen sind, werden erweiterte Möglichkeiten im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV zur Verfügung gestellt.
- Aussteller auf Weihnachtsmärkten können bereits jetzt die Überbrückungshilfe III Plus erhalten, für sie besonders relevant ist die Abschreibung auf verderbliche Ware und Saisonware.
- Im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV wird der Zugang zum Eigenkapitalzuschuss für Aussteller auf Weihnachtsmärkten erleichtert – künftig müssen sie nur für einen Monat einen relevanten Umsatzrückgang nachweisen.