Fassadenprogramm der Stadt Kelheim

Es existieren für Fassaden in Kelheim grundsätzlich zwei Arten der Förderung: Die direkte finanzielle Förderung sowie eine indirekte Fördermöglichkeit über eine erhöhte steuerliche Abschreibung.

Direkte finanzielle Förderung: Hierbei können Zuschüsse in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. Die Fördersumme ist auf maximal 5000 € begrenzt.

Mit dem direkten finanziellen Zuschuss werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Fassadenerneuerung
  • Fassadenrekonstruktion und – korrektur
  • Erneuerung und Instandsetzung von Fenstern, Haustüren und –toren, Stufenanlagen, Hoftoren, Einfriedungen, Treppen
  • Dacheindeckungen
  • Freiflächen, Hofraumgestaltung

Antragstellung und Ablauf des Förderprogramms:

1. Vor Beginn der Baumaßnahme und der Vorbereitung der baulichen Maßnahmen ist bei der Stadt Kelheim ein formloser Antrag auf Förderung einzureichen.

2. Dem Antrag müssen ein Foto des Ist-Zustandes und drei vergleichbare Kostenvoranschläge je beantragtem Gewerk enthalten sein (bei der Inanspruchnahme der erhöhten Abschreibung genügt eine Kostenschätzung für die geplanten Maßnahmen). Zusätzlich sind die Anforderungen des Denkmalschutzes zu beachten (siehe unten). Zudem benötigen wir eine Auskunft zur Befähigung zum Vorsteuerabzug von Ihnen.

3. Die Bewilligung des Zuschusses durch die Stadt Kelheim für die Maßnahme erfolgt in Form einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und der Stadt Kelheim.

4. Das Projekt beginnt mit dem Stellen des formlosen Antrages, der Beginn der Baumaßnahme darf erst nach Abschluss der schriftlichen Vereinbarung zu erfolgen.

Anforderungen des Denkmalschutzes

Die gesamte Kelheimer Altstadt unterliegt dem Ensembleschutz. In diesem Altstadtensemble findet sich zudem eine Reihe von besonders schützenswerten Einzelbaudenkmälern. Dies bedeutet, dass jedes Gebäude eine wichtige Funktion für das gesamte Stadtgefüge übernimmt. Dies betrifft einerseits die Dachgestaltung (einheitliche Dachlandschaft) sowie die Fassadengestaltung. Sämtliche baulichen Veränderungen daran unterliegen daher stets dem Einverständnis der unteren Denkmalschutzbehörde (denkmalrechtliche Erlaubnis). Dies ist zudem unabhängig davon, ob die Baumaßnahmen gefördert werden oder nicht. Für die Teilnahme am Fassadenprogramm ist die denkmalrechtliche Erlaubnis zwingender Bestandteil.

Hier geht es zum Formular-Center: