Um eine rechtskonforme Grundstücksvergabe sicherzustellen, wird die Stadt Kelheim die Baugrundstücke unter notarieller Aufsicht unter allen Bewerbern verlosen. Alle Bewerber nehmen gleichberechtigt am Losverfahren teil.
Unvollständige, unleserliche oder unzureichende Bewerbungsbogen werden von der Verlosung jedoch ausgeschlossen.
Eine Bebauung der beiden Grundstücke hat ausschließlich entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 125 „Sandfeld - Neu I“ zu erfolgen. Der Bebauungsplan kann auf der Homepage der Stadt Kelheim unter „www.kelheim.de“, Suchbegriff Baugrundstücke-Immobilien, unter „www.facebook.com/StadtKelheim“ sowie auf „www.instagram.com/stadt.kelheim eingesehen werden.
Die Bewerbung um ein Baugrundstück ist nur durch den künftigen Erwerber möglich und darf nicht an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden. Bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften ist nur eine Bewerbung pro Ehepaar/Lebensgemeinschaft zulässig. Eine Bewerbung stellvertretend für eine andere Person ist nicht möglich. Juristische Personen, Makler, Architekten, Bauträger und private Bauunternehmen sind nicht antragsberechtigt.
Rechtsansprüche gegenüber der Stadt Kelheim sind ausgeschlossen.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass die zum Verkauf stehenden Bauparzellen im notariellen Kaufvertrag mit einer Baubindung von drei Jahren versehen werden. Diese Baubindung beinhaltet die Verpflichtung des Käufers, das gegenständliche Baugrundstück innerhalb von drei Jahren ab Beurkundung des Grundstücksgeschäftes mit dem Rohbau eines Wohnhauses zu bebauen.
Über das Ergebnis der unter notarieller Aufsicht durchgeführten Verlosung der beiden Bauplätze wird/werden der/die gezogene/n Bewerber schriftlich von der Stadt Kelheim, Fachbereich Planen und Bauen, unterrichtet.
Der/Die gezogene/n Bewerber hat/haben sich danach innerhalb von 30 Tagen mit der Stadt Kelheim zur Abwicklung des Grundstücksgeschäftes in Verbindung zu setzen.
Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf das Baugrundstück und der Bauplatz wird an die nächsten bei der Verlosung gezogenen Nachrücker vergeben.
Die Stadt Kelheim behält sich vor, Kaufanträge aus berechtigten Gründen abzulehnen.